Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf wichtige Änderungen im Telemediengesetz hinweisen, die auch Sie in Bezug auf Ihre Internetseite betreffen können.

Einsatz eines geeigneten Verschlüsselungsverfahrens
Das Telemediengesetz schreibt in der aktuellen Fassung (§13 Abs. 7 TMG) vor, dass geschäftlich genutzte Internetseiten durch geeignete Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen haben, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Hierzu gehört auch der Einsatz eines Verschlüsselungsverfahrens für die Übertragung von Daten z. B. aus Kontaktformularen.Damit auch Ihre Internetseiten in dieser Hinsicht den Anforderungen genügt und die Verschlüsselung der übertragenen Daten aktiviert werden kann, ist die Beantragung eines SSL-Zertifikats erforderlich.
Nähere Rechtliche Informationen

Datenschutzhinweise
Neben dem Impressum gehört eine Datenschutzerklärung mittlerweile auf jede Webseite. Weniger bekannt ist jedoch, dass eine kombinierte Darstellung der Datenschutzhinweise im Impressum seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig ist. Die eindeutig als solche deklarierten Hinweise müssen von jeder Seite aus mit einem Klick aufrufbar sein und auf einer eigenen Unterseite erscheinen. Andernfalls drohen Abmahnungen von Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden von bis zu 1.000,-€.
Nähere Rechtliche Informationen

Rechtssichere Informationen zum Thema finden Sie im Web-Blog unseres Partners Kanzlei Stich : id law unter www.id-law.de/blog.php